Das Hallenbad und die Saunen bleiben am Ostersonntag und -montag geschlossen. 

Ombudsmann

 
 
 

Transparente Unternehmenspolitik

Die Stadtwerke Bad Tölz nimmt die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Partnerinnen und Partnern sowie allen Lieferanten sehr ernst. Um dieser Verpflichtung Rechnung zu tragen, wurde ein anwaltlicher Ombudsmann berufen, an den Hinweise und Beschwerden zu ungesetzlichem oder unethischem Verhalten herangetragen werden können.

Der Ombudsmann ist als selbständiger Rechtsanwalt außerhalb der Organisation angesiedelt und von den Stadtwerken Bad Tölz unabhängig. Die zentrale Aufgabe des Ombudsmannes besteht darin, Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgebende zu schützen. Abgesichert wird dies durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht des Ombudsmannes. Zum Schutz der Hinweisgebenden haben die Stadtwerke zusätzlich gegenüber dem Ombudsmann auf jegliche Auskunftsrechte verzichtet.

Geht ein Hinweis beim Ombudsmann ein, wird dieser mit den Hinweisgebenden das weitere Verfahren abstimmen. Die Weitergabe von Informationen an die Stadtwerke Bad Tölz erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden und – sofern gewünscht – unter Wahrung der Anonymität. Damit wird sichergestellt, dass keine evtl. Compliance Verstöße (z.B. Korruption, Untreue, Betrug) bei den Stadtwerken Bad Tölz unbeachtet bleiben. Der Ombudsmann informiert Hinweisgebende regelmäßig zum Stand der Bearbeitung.

Der Rechtsanwalt, Herr Dr. Joachim Schmid steht ab sofort für alle Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten rund um die Uhr (365 Tage/24h) zur Verfügung.

Herr Dr. Schmid ist unter der geschalteten Telefonnummer 07303-901798120 oder per E-Mail an ombudsmann@e-rechtsanwaelte.de erreichbar.