Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Stadtwerke Bad Tölz GmbH der Grundversorger für Gas im jeweiligen Netzgebiet ist. Wenn Sie in diesem Gebiet Energie aus unserem Gasverteilungsnetz entnehmen, ohne mit uns einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, oder der Gaslieferant keine Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert, sind wir berechtigt, für diese Energieentnahme gesonderte Preise in Rechnung zu stellen.
Hiermit geben wir bekannt, dass die allgemeinen Bedingungen sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas entsprechen.