Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH stellen den Netzzugang nach § 20 Abs. 1 EnWG jedem diskriminierungsfrei sowie auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes sowie den entsprechenden Verordnungen (u.a. Gasnetzzugangs- und Netzentgeltverordnung) zur Verfügung. Gemäß § 21 Abs. 4 EnWG sind die Stadtwerke Bad Tölz verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Die jeweils gültigen Netzentgelte stehen hier zum Download bereit. Die Entgelte der Stadtwerke Bad Tölz GmbH für den Zugang zu ihrem Netz werden von der Landesregulierungsbehörde genehmigt. Die vorgelagerten Netzkosten sind im Preisblatt der Stadtwerke Bad Tölz GmbH mit gewälzten Kosten enthalten.
Die Bedingungen für die Durchführung des Netzzuganges bei Erdgas werden in den wesentlichen Geschäftsbedingungen beschrieben. Für die Durchleitung von Erdgas durch das Netz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH muss ein verbindlicher Lieferantenrahmenvertrag mit dem Transportkunden abgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichten Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgen, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte erforderlich wird.
Bei den Stadtwerken Bad Tölz GmbH sind mit einzelnen Kunden keine individuellen Netzentgelte vereinbart.
Am Gasnetz der Stadtwerke Bad Tölz GmbH befindet sich kein nachgelagerter Netzbetreiber. Deshalb sind keine Regeln für den Anschluss anderer Netze aufgestellt.
Ergänzungen zu den Netzzugangsbedingungen (§§ 20, 28; 29 und 30 NZB)
Laut Kooperationsvereinbarung sind die Netzzugangsbedingungen um folgende Angaben zu ergänzen:
Die genannten Unterlagen sind derzeit noch teilweise in Bearbeitung bei den Verbänden. Sobald die abgestimmten Vertragsmuster/Unterlagen vorliegen, werden diese auf die Belange der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angepasst und an dieser Stelle veröffentlicht.