Das Hallenbad und die Saunen bleiben am Ostersonntag und -montag geschlossen. 

Grund- und Ersatzversorgung

Stadtwerke Bad Tölz Ihr Grundversorger in Bad Tölz

 
 
 

Festlegung des Grundversorgers

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Stadtwerke Bad Tölz GmbH der Grundversorger für Strom im jeweiligen Netzgebiet ist. Wenn Sie in diesem Gebiet elektrische Energie aus unserem Niederspannungsnetz entnehmen, ohne mit uns einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, oder der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert, sind wir berechtigt, für diese Energieentnahme gesonderte Preise in Rechnung zu stellen.