Gemäß § 21 Abs. 4 EnWG sind die Stzadtwerke Bad Tölz verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Die jeweils gültigen Netzentgelte stehen hier zum Download bereit.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichten Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgen, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte erforderlich wird.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Stadtwerke Bad Tölz GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind. Diese Mehrkosten werden zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben.
In den Netzentgelten sind enthalten:
Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH hat nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt. Auf Anfrage stellt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH diese Hochlastzeitfenster ihren Netzkunden zur Verfügung.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über t durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit. Weitere Voraussetzungen nach Leitfaden BNetzA. Die entsprechenden Hochlastzeitfenster stehen hier zum Download bereit.
Netznutzungsvertrag-Strom über die Nutzung des Verteilernetzes in Nieder- oder Mittelspannung bei Lastprofilen (Niederspannung) oder registrierender ¼-h-Lastgangmessung durch den Anschlussnutzer (NNVS SLP- und RLM-Kunden).