Bei den Stadtwerken Bad Tölz ist es uns wichtig, dass Sie stets gut informiert sind. In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Angebote. Egal, ob es um Ihre Strom- und Gasversorgung, Trinkwasser, Fernwärme oder innovative Themen wie Elektromobilität geht - wir sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt Ihre Rechnung – und das bequem online.
Den Rechnungszeitraum finden Sie unterhalb der Betreffzeile bei „für die Zeit vom … bis 31.12.2024“. In der ersten Zeile der Berechnung finden Sie die Gesamtsumme Ihres Verbrauches in Euro. Von diesem Betrag ziehen wir die max. geforderten elf Abschlagszahlungen (mehr dazu unter Punkt „Abschlagszahlungen“) ab. Stehen noch Abschläge aus, beziehungsweise haben Sie zu viel an uns bezahlt, so wird der Betrag in der Zeile „zuzüglich bestehende Forderung bzw. abzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt. Die Positionen werden miteinander verrechnet, daraus ergibt sich entweder eine Ausgleichszahlung oder ein Guthaben.
Ihre monatlichen Abschlagszahlungen basieren auf dem Verbrauch 2024 sowie unseren aktuellen Arbeits- und Grundpreisen für 2025. Diese sind in elf Raten (Februar bis Dezember) aufgeteilt. Sind Veränderungen im Verbrauch zu erwarten, können Sie die Höhe der Zahlungen jederzeit im Online-Portal anpassen oder beim Kundenservice der Stadtwerke anrufen. Der Strom- bzw. Gaspreis umfasst zwei verschiedene Bestandteile. Daher müssen wir teilweise auch bei den Abschlägen die Vertriebs-und Netzanteile separat ausweisen. Sollte dies der Fall sein, zählen Sie die beiden Positionen zusammen, um Ihren Gesamtabschlag je Energiesparte zu erhalten.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir ab Februar 2025 den neuen Abschlag automatisch monatlich zum 05. abbuchen. Kunden, die ihre Abschlagszahlungen selbst überweisen, bitten wir, die Daueraufträge entsprechend der Jahresabrechnung anzupassen.
Ihre Vertragsdaten finden Sie ganz oben auf der Rückseite. Hieraus können Sie den Vertragsgegenstand, Ihre Vertragsdauer sowie die Kündigungsfrist entnehmen.
Bei der Stromabrechnung ist die Bemessungsgrundlage für den Verbrauch der Zählerstand. Bemessungsgrundlage für die Gasabrechnung ist der Zählerstand in m³. Dieser wird mit den vorgegebenen Faktoren „Zustandszahl“ und „Brennwert“ multipliziert und ergibt Ihren Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Bei beiden Sparten ergibt sich die Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) aus der Differenz der Ablesungen zum Jahresende 2023 und 2024.
Die Tage von der Jahresablesung bis zum 31.12.2024 werden dabei hochgerechnet. Zum Vergleich werden die Verbrauchszahlen des Vorjahres gegenübergestellt.
Es kann sein, dass wir trotz unseres Ableseservices in Bad Tölz bzw. unserer Ablesekarten keine tatsächliche Ablesung im Dezember erhalten haben.
Auf der Abrechnung finden sie unter dem Stichwort „Ablesekennz.“ die Art, wie Ihre Ablesung erfolgt ist. Bitte vergleichen Sie deshalb Ihren aktuellen Wert mit dem abgerechneten Zählerstand. Sollte Ihnen eine Ungereimtheit auffallen, zögern Sie bitte nicht, uns Bescheid zu geben. Ursache für einen höheren Verbrauch kann beispielsweise eine zusätzliche Person im Haushalt sein.
Die gesamten Jahres-Stromkosten, abgerechnet nach Ihrem individuellen Verbrauch, setzen sich immer aus Brutto-Arbeitspreis und Brutto-Grundpreis zusammen.
Hinweis: Auf Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern haben wir als Ihr Lieferant keinen Einfluss, es handelt sich um durchlaufende Posten.
Arbeitspreis Vertrieb + Arbeitspreis Netz + Konzessionsabgabe + EEG-Umlage + KWKG-Umlage + Offshore-Haftungsumlage + Abschaltbare Lasten-Umlage + Strom NEV-Umlage + Stromsteuer = Arbeitspreis netto + 19 % gesetzliche Umsatzsteuer.
Grundpreis Vertrieb + Grundpreis Netz + Messstellenbetrieb = Grundpreis netto + 19 % gesetzliche Umsatzsteuer.
Abrechnungszeitraum
Aufgrund veränderter staatlicher Abgaben und Umlagen gliedert sich die Abrechnung in unterschiedliche Abrechnungszeiträume auf. Die Kalkulation erfolgt kaufmännisch taggenau. Die gesamten Jahres-Gaskosten, abgerechnet nach Ihrem individuellen Verbrauch, setzen sich immer aus Brutto-Arbeitspreis und Brutto-Grundpreis zusammen.
Hinweis: Auf Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern haben wir als Ihr Lieferant keinen Einfluss, es handelt sich um durchlaufende Posten.
Arbeitspreis + Erdgassteuer + CO2-Abgabe + Gasspeicherumlage = Arbeitspreis netto + 7 % bzw. 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
= Grundpreis netto + 7 % bzw. 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Rechnungen und Abschläge müssen immer pünktlich bezahlt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Wert | Gebühr | Zahlungsfrist |
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unter 100 € | 2,50 € Mahngebühr | 14 Tage Zahlungsfrist |
über 100 € | 5,00 € Mahngebühr | 14 Tage Zahlungsfrist |
Lösung bei Zahlungsschwierigkeiten
Nichteinhaltung der Vereinbarung
Werden ausgemachte Vereinbarungen nicht eingehalten, wird der offene Gesamtbetrag sofort fällig.
14 Tage Zahlungsfrist
Letzte Möglichkeit
Sie haben die Möglichkeit einer Barzahlung des gesamten Betrages (im Kundencenter), ansonsten wird Ihr Zähler mit kostenpflichtigen Inkassogebühren umgehend gesperrt.
Keine Reaktion
Wenn keine Reaktion gezeigt wird, kommt ein Mitarbeiter der Stadtwerke, um Ihren Zähler zu sperren.
Geldeingang
Wenn der offene Gesamtbetrag eingegangen ist, kommt ein Mitarbeiter der Stadtwerke um Ihren Zähler zu entsperren*.
Bei Überweisung des offenen Gesamtbetrages bitten wir Sie, um eine kurze Information, dass Sie das Geld eingezahlt haben. Erst nach Eingang des Geldes (auf unserem Konto) wird der Zähler entsperrt.
Tag | Uhrzeit |
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Montag - Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag - Donnerstag | 07:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 07:00 - 11:30 Uhr |
Zeitpunkt | Kosten |
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innerhalb der Dienstzeit | 90,00 € (brutto) |
außerhalb der Dienstzeit | 125,00 € (brutto) |