Bei den Stadtwerken Bad Tölz ist es uns wichtig, dass Sie stets gut informiert sind. In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Angebote. Egal, ob es um Ihre Strom- und Gasversorgung, Trinkwasser, Fernwärme oder innovative Themen wie Elektromobilität geht - wir sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt Ihre Rechnung – und das bequem online.
Den Rechnungszeitraum finden Sie unterhalb der Betreffzeile bei „für die Zeit vom … bis 31.12.2025“. In der ersten Zeile der Berechnung finden Sie die Gesamtsumme Ihres Verbrauches in Euro. Von diesem Betrag ziehen wir die max. geforderten elf Abschlagszahlungen (mehr dazu unter Punkt „Abschlagszahlungen“) ab. Stehen noch Abschläge aus, beziehungsweise haben Sie zu viel an uns bezahlt, so wird der Betrag in der Zeile „zuzüglich bestehende Forderung bzw. abzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt. Die Positionen werden miteinander verrechnet, daraus ergibt sich entweder eine Ausgleichszahlung oder ein Guthaben.
Ihre monatlichen Abschlagszahlungen basieren auf dem Verbrauch 2025 sowie unseren aktuellen Arbeits- und Grundpreise für 2026. Diese sind in elf Raten (Februar bis Dezember) aufgeteilt. Sind Veränderungen im Verbrauch zu erwarten, können Sie die Höhe der Zahlungen jederzeit im Online-Portal anpassen oder beim Kundenservice der Stadtwerke anrufen. Der Strom- bzw. Gaspreis umfasst zwei verschiedene Bestandteile. Daher müssen wir teilweise auch bei den Abschlägen die Vertriebs-und Netzanteile separat ausweisen. Sollte dies der Fall sein, zählen Sie die beiden Positionen zusammen, um Ihren Gesamtabschlag je Energiesparte zu erhalten.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir ab Februar 2026 den neuen Abschlag automatisch monatlich zum 05. abbuchen. Kunden, die ihre Abschlagszahlungen selbst überweisen, bitten wir, die Daueraufträge entsprechend der Jahresabrechnung anzupassen.
Ihre Vertragsdaten finden Sie ganz oben auf der Rückseite. Hieraus können Sie den Vertragsgegenstand, Ihre Vertragsdauer sowie die Kündigungsfrist entnehmen.
Bei der Stromabrechnung ist die Bemessungsgrundlage für den Verbrauch der Zählerstand. Bemessungsgrundlage für die Gasabrechnung ist der Zählerstand in m³. Dieser wird mit den vorgegebenen Faktoren „Zustandszahl“ und „Brennwert“ multipliziert und ergibt Ihren Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Bei beiden Sparten ergibt sich die Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) aus der Differenz der Ablesungen zum Jahresende 2024 und 2025.
Die Tage von der Jahresablesung bis zum 31.12.2025 werden dabei hochgerechnet. Zum Vergleich werden die Verbrauchszahlen des Vorjahres gegenübergestellt.
Es kann sein, dass wir trotz unseres Ableseservices in Bad Tölz bzw. unserer Ablesekarten keine tatsächliche Ablesung im Dezember erhalten haben.
Auf der Abrechnung finden sie unter dem Stichwort „Ablesekennz.“ die Art, wie Ihre Ablesung erfolgt ist. Bitte vergleichen Sie deshalb Ihren aktuellen Wert mit dem abgerechneten Zählerstand. Sollte Ihnen eine Ungereimtheit auffallen, zögern Sie bitte nicht, uns Bescheid zu geben. Ursache für einen höheren Verbrauch kann beispielsweise eine zusätzliche Person im Haushalt sein.
Die gesamten Jahres-Stromkosten, abgerechnet nach Ihrem individuellen Verbrauch, setzen sich immer aus Brutto-Arbeitspreis und Brutto-Grundpreis zusammen.
Hinweis: Auf Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern haben wir als Ihr Lieferant keinen Einfluss, es handelt sich um durchlaufende Posten.
Arbeitspreis Vertrieb + Arbeitspreis Netz + Konzessionsabgabe + EEG-Umlage + KWKG-Umlage + Offshore-Haftungsumlage + Abschaltbare Lasten-Umlage + Strom NEV-Umlage + Stromsteuer = Arbeitspreis netto + 19 % gesetzliche Umsatzsteuer.
Grundpreis Vertrieb + Grundpreis Netz + Messstellenbetrieb = Grundpreis netto + 19 % gesetzliche Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde der Grundpreis für Ihre Messeinrichtung entsprechend zum 1. Juli 2025 angepasst.
Abrechnungszeitraum
Aufgrund veränderter staatlicher Abgaben und Umlagen gliedert sich die Abrechnung in unterschiedliche Abrechnungszeiträume auf. Die Kalkulation erfolgt kaufmännisch taggenau. Die gesamten Jahres-Gaskosten, abgerechnet nach Ihrem individuellen Verbrauch, setzen sich immer aus Brutto-Arbeitspreis und Brutto-Grundpreis zusammen.
Hinweis: Auf Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern haben wir als Ihr Lieferant keinen Einfluss, es handelt sich um durchlaufende Posten.
Arbeitspreis + Erdgassteuer + CO2-Abgabe + Gasspeicherumlage = Arbeitspreis netto + 7 % bzw. 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Bitte beachten Sie: Die Gasspeicherumlage wurde per 1. Juli 2025 von 0,299 ct/kWh auf 0,289 ct/kWh reduziert.
= Grundpreis netto + 7 % bzw. 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Eine e-Rechnung ist eine Rechnung, die elektronisch und in einem speziellen Datenformat erstellt wird. Diese Daten können von Computer- und Buchhaltungsprogrammen automatisch gelesen und verarbeitet werden.
Ein normales PDF ist zwar elektronisch, zählt aber nicht als e-Rechnung, da es keine solchen Daten enthält.
XRechnung
Die XRechnung ist ein technisches Datenformat, das nicht wie ein normales Dokument aussieht. Sie wird vor allem von Behörden, Städten, Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen genutzt. Dieses Format ist für die automatische Verarbeitung gedacht und nicht direkt lesbar.
ZUGFeRD
ZUGFeRD ist eine Kombination aus:
Dieses Format wird häufig zwischen Unternehmen genutzt, da es sowohl für Menschen als auch für Programme geeignet ist.
PDF-Rechnung
Eine PDF-Rechnung ist eine klassische Rechnung, wie sie viele Kundinnen und Kunden kennen. Sie ist gut lesbar, enthält aber keine automatisch verarbeitbaren Daten und gilt daher nicht als e-Rechnung im gesetzlichen Sinn.
Derzeit kann unser Unternehmen keine e-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen,
da unser aktuelles Rechnungsprogramm diese Formate nicht unterstützt.
Wir stellen unsere Rechnungen weiterhin als PDF-Rechnungen zur Verfügung.
Ja. Kundinnen und Kunden, die ihre Rechnung nicht mehr per Post erhalten möchten, können sich im Kundenportal registrieren und sich anschließend unter dem Punkt Rechnung für die Online-Rechnung entscheiden.
Nach der Umstellung erhalten Sie Ihre Rechnung künftig ausschließlich per E-Mail.
So sparen Sie Papier und haben Ihre Rechnungen jederzeit digital verfügbar.
Vergleichen Sie den aktuellen Verbrauch mit dem Vorjahr und prüfen Sie, ob sich Ihr Nutzungsverhalten geändert hat (z. B. neue Geräte, mehr Personen, längere Heizzeiten).
Prüfen Sie auch Ihren Zählerstand: Liegt kein aktueller Stand vor, wird der Verbrauch geschätzt, was zu Abweichungen führen kann. In diesem Fall können Sie uns gerne den korrekten Zählerstand mitteilen – senden Sie uns gerne auch ein Foto per WhatsApp an 0151 27626918 oder per E-Mail an kundenservice@stw-toelz.de. Die Rechnung wird anschließend berichtigt.
Zähler werden regelmäßig geprüft und sind sehr zuverlässig. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zähler falsch läuft, können Sie Folgendes tun:
Der Energieverbrauch hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Personen sowie von Gebäudeeigenschaften ab. Ein direkter Vergleich ist daher nur eingeschränkt möglich.
Liegt kein aktueller Zählerstand vor, wird der Verbrauch auf Basis früherer Werte rechnerisch ermittelt. Das kann zu Abweichungen des tatsächlichen Verbrauchs und einer ungenauen Abrechnung führen. Für eine Rechnungskorrektur aufgrund eines nicht abgelesenen Zählers erheben wir eine Gebühr in Höhe von 50,00 €.
Ja. Wenn sich Ihr Verbrauch deutlich verändert (z. B. durch Ein- oder Auszug, neue Geräte oder sparsameres Verhalten), kann der Abschlag jederzeit angepasst werden. Melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice oder veranlassen Sie die Änderung im Kundenportal.
Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und den aktuellen Energiepreisen. Änderungen am Verbrauch oder an den Preisen wirken sich entsprechend aus.
Regelmäßige, eigene Ablesungen (z. B. wöchentlich oder monatlich) helfen, den Verbrauch zu kontrollieren und frühzeitig Veränderungen zu erkennen.
Teilen Sie uns Ihre Umzugsmeldung spätestens 7 Tage vor dem Umzug mit. Bitte beachten Sie: Seit dem 06. Juni 2025 können Umzugsmeldungen nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
- Name, Adresse alte Wohnung
- Kundennummer
- Zählernummer
- Tag der Schlüsselübergabe
- Nachsendeadresse für Endabrechnung
- Name Nachmieter (falls vorhanden) oder Name Eigentümer (mit Telefonnummer)
- Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe (muss nachgereicht werden)
Notieren Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe und übermitteln Sie ihn uns unmittelbar danach per E-Mail oder gerne auch telefonisch.
Folgende Daten werden für eine Anmeldung benötigt:
- Name, Telefonnummer
- Adresse NEUE Wohnung
- Rechnungsadresse (falls abweichend)
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Tag der Schlüsselübergabe
- Zählernummer
- Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe (muss nachgereicht werden)
Versorgung im Netzgebiet Bad Tölz: Sie werden zunächst im Rahmen der „Allgemeinen Grundversorgung“ versorgt. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie automatisch per Post.
Versorgung außerhalb von Bad Tölz: Wir senden Ihnen die Vertragsunterlagen zur Unterschrift. Nach Erhalt der komplett ausgefüllt und unterschriebenen Vertragsunterlagen erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Nach Bestätigung durch diesen erhalten Sie die Vertragsbestätigung mit entsprechendem Vertragsbeginn.
In diesem Fall hat uns der Eigentümer oder der Vormieter bereits Ihren Namen gemeldet. Deshalb erhalten Sie die Vertragsbestätigung automatisch per Post.
Als Grundversorger sind wir gem. §2 Strom/Gas GVV dazu verpflichtet, Sie ausreichend mit Energie zu versorgen und Ihnen unverzüglich die Belieferung zu bestätigen.
Die Energiewende macht´s möglich:
Immer mehr Stromtarife sind direkt auf den Bedarf und das Verhalten der Kunden zugeschnitten. Dazu gehört auch unser Tölzer Wärme- und Ladestrom. Von ihm profitieren alle, die mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – wie etwa einer Wärmepumpe, E-Ladestation oder einem Stromspeicher – zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
Mitmachen kann jeder, der seine Wallbox, Wärmepumpe oder Klimaanlage vor dem 1. Januar 2024 genommen hat. Fällt die Inbetriebnahme auf einen späteren Zeitpunkt, ist die Teilnahme Pflicht.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem aktuellen Kundenmagazin unter: https://stw-toelz.de/ueber-uns/news/unser-kundenmagazin (Seite 4 und 5)
Pauschal
Verbrauchunsabhängige, pauschale Reduzierung des Netzentgeltes z. B. in Bad Tölz im Jahr 2026 in Höhe von 165,95 EUR brutto p. a. möglich bei gemeinsamer und getrennter Messung. Die pauschale Reduzierung richtet sich am Netzentgelt des Netzgebietes aus.
Prozentual
Hier reduziert sich das Netzentgelt prozentual und verbrauchsabhängig um derzeit 60 Prozent, die vom Netz-Arbeitspreis abgezogen werden. Statt beispielweise zehn Cent pro Kilowattstunde werden bei dieser Variante nur vier Cent fällig. Voraussetzung ist eine getrennte Messung.
Zeitvariabel
Der Verbrauch wird gezielt aus Spitzenlastzeiten in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschoben. Das Netzentgelt wird in drei Zeitfenster mit unterschiedlichen Preisen aufgesplittet und pauschal abgezogen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messystem. Modul 3 muss mit Modul 1 kombiniert werden.
§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sieht vor, dass für den Strom, der ausschhließlich von elektrisch betriebenen Wärmepumpen verbraucht wird, bestimmte Umlagen im Strompreis nicht mehr erhoben werden (die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage). Damit sollen Wärmepumpen künftig entlastet und der Ausbau dieser umweltfreundlichen Heiztechnik gefördert werden.
Es geht um zwei Bestandteile des Strompreises:
Beide sollen für den Stromverbrauch einer Wärmepumpe auf null Cent pro kWh reduziert werden (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind).
Damit die Umlagenbefreiung greift, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Nur für den Strom, der ausschließlich zum Betrieb der Wärmepumpe verbraucht wird.
Das bedeutet, dass zusätzlich auf dem Zähler der Wärmepumpe angeschlossene Verbraucher anderer Art (z.B. Wallbox, Klimaanlagen, etc.) zum Ausschluss der Reduzierung der Umlagen führt.
Ja – die Umlagenprivilegierung muss jährlich bei uns als Stromlieferant gemeldet werden.
Wir leiten Ihren Antrag an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Nach erhaltener Bestätigung wird Ihre Stromabrechnung von uns automatisch mit der entsprechenden Reduzierung korrigiert.
Das Formular finden Sie hier oder im Downloadcenter
Ja. Für die vollständige Erstattung der Umlagen eines Kalenderjahres muss der Antrag bis zum 31. März 2026 beim Netzbetreiber vorliegen.
Ja – wenn die Voraussetzungen im betreffenden Jahr erfüllt waren und der Antrag fristgemäß eingereicht wird, können die Umlagen für den Vorjahresverbrauch erstattet werden.
Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist ein betriebswirtschaftlicher Status gemäß der EU-Beihilfeleitlinien, der z. B. bei insolvenzgefährdeten Firmen vorliegt und dann die Umlagenprivilegierung ausschließen kann.
Seit dem 6. Juni 2025 gibt es eine neue gesetzliche Regelung: Der elektronische Prozess des Anbieterwechsels muss werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
Ein Stromanbieterwechsel kann technisch an jedem Werktag innerhalb eines Tages stattfinden.
Wichtig: Vertragliche Kündigungsfristen und Laufzeiten bleiben bestehen. Ein schneller technischer Wechsel ersetzt nicht die notwendige fristgerechte Kündigung des alten Vertrags.
Ja. Auch wenn der technische Wechsel schnell geht, gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen Ihres aktuellen Stromvertrags.
Ihre MaLo‑ID (Marktlokations‑Identifikationsnummer) wird weiterhin benötigt, um Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zuzuordnen. Der 24‑Stunden‑Lieferantenwechsel gilt derzeit nur für Strom, nicht für Gas.
Rechnungen und Abschläge müssen immer pünktlich bezahlt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
| Gebühr | |
|---|---|
| Zahlungserinnerung | 1,50 € Mahngebühr |
| Mahnung und Sperranordnung | 2,50 € Mahngebühr |
| Ankündigung der Unterbrechung | 2,50 € Mahngebühr |
Lösung bei Zahlungsschwierigkeiten
14 Tage Zahlungsfrist
Letzte Möglichkeit
Sie haben die Möglichkeit einer Barzahlung des gesamten Betrages (im Kundencenter), ansonsten wird Ihr Zähler mit kostenpflichtigen Inkassogebühren umgehend gesperrt.
Keine Reaktion
Wenn keine Reaktion gezeigt wird, kommt ein Mitarbeiter der Stadtwerke, um Ihren Zähler zu sperren.
Für die Sperr- und Entsperrung wird jeweils eine Gebühr von 54,00 € erhoben.
Nach Zahlungseingang wird der gesperrte Zähler durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke entsperrt.
Bei Überweisung des offenen Gesamtbetrages bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung über die erfolgte Zahlung. Die Entsperrung des Zählers erfolgt erst nach tatsächlichem Zahlungseingang auf unserem Konto.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag - Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag - Donnerstag | 07:00 - 16:30 Uhr |
| Freitag | 07:00 - 11:30 Uhr |
| Zeitpunkt | Kosten |
|---|---|
| innerhalb der Dienstzeit | 108,00 € (brutto) |
| außerhalb der Dienstzeit | 150,00 € (brutto) |